Hausordnung

Die Hausordnung ist Teil der Schulordnung des Bunsen-Gymnasiums, die auf den Grundsätzen des Schulkodex gründet. Die Hausordnung legt für alle am Schulleben beteiligte verbindliche Regeln fest. Verstöße gegen sie ziehen daher in der Regel Sanktionen der Klassenleitung, der Schulleitung oder der Schulgemeinschaft nach sich.

  1. Alle Schülerinnen und Schüler sind zur regelmäßigen Anwesenheit im Unterricht verpflichtet.
  2. Ist ein Schüler oder eine Schülerin verhindert, den Unterricht zu besuchen, muss spätestens am 2. Tag der Verhinderung (fernmündlich oder schriftlich) die Schule benachrichtigt werden.
    Bunsen-Gymnasium, 69120 Heidelberg, Humboldtstraße 23,  Tel.: 06221/6434-0, Fax: 06221- 419421.
  3. Die Lehrkräfte der 1. Unterrichtsstunde erfassen das Fehlen im Klassenbuch, die Lehrkräfte der Folgestunden überprüfen und ergänzen die Eintragungen.
  4. Bei seiner/ihrer Rückkehr legt der Schüler/die Schülerin innerhalb drei Tagen dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung vor. Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin bewahrt diese bis zum Ablauf des Schuljahrs auf.
  5. Schüler/Schülerinnen, die nicht an Klassenveranstaltungen oder -fahrten teilnehmen, besuchen den Unterricht, dem sie für diesen Zeitraum zugewiesen werden.
  6. Befreiungen vom Unterricht können auf Antrag gewährt werden

    • durch den Fachlehrer/die Fachlehrerin für eine Stunde
    • durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin für zwei Tage
    • in allen anderen Fällen und bei Befreiungen unmittelbar vor und nach den Ferien durch den Schulleiter.

    Die Anträge auf Befreiung sind rechtzeitig vor dem Ereignis zu stellen, d. h. so, dass die Gründe geprüft und eine Entscheidung abgewogen getroffen werden kann.

  7. Der Antrag auf Beurlaubung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen sowie Gründe enthalten, die in der Schulbesuchsverordnung enthalten sind. Die Erziehungsberechtigten erklären im Beurlaubungsantrag, dass die Schülerin oder der Schüler den versäumten Unterrichtsstoff in eigener Verantwortung nachholt.
  8. Der Religionsunterricht und die Teilnahme am Religionsunterricht richten sich nach den Bestimmungen des Schulgesetzes und der Verwaltungsvorschrift zum Religionsunterricht in der jeweils gültigen Form. Danach ist jeder Schüler grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seiner Religion (soweit allgemein angeboten) oder Konfession verpflichtet. Ein Merkblatt mit den Regelungen, die für die Abmeldung vom Religionsunterricht gelten, ist auf Anfrage im Sekretariat erhältlich.

In die Leistungsbewertungen gehen ein:

  • Schriftliche Arbeiten
  • Tests
  • Mündliche Leistungen
  • Gleichwertige Leistungsfeststellungen (GFS)
  • Ggf. fachpraktische Leistungen
  • Hausarbeiten

  1. Jeder Schüler ist verpflichtet, an allen schriftlichen Arbeiten und anderen Formen der Leistungsfeststellung zum angesetzten Termin teilzunehmen.
  2. Sollte ein Schüler wegen Krankheit oder Befreiung verhindert sein, an einer angekündigten Leistungsfeststellung teilzunehmen, so kann von dem Fachlehrer ein Nachtermin angesetzt werden; ein Anspruch auf einen Nachtermin besteht nicht.
  3. Wurden Leistungsfeststellungen unentschuldigt (d.h.nicht entsprechend den Regelungen in §2) versäumt, wird die Leistung als „ungenügend" gewertet.
  4. Hausaufgaben werden regelmäßig und gemäß den von der Schulkonferenz beschlossenen Rahmenregelungen gestellt, die Klassenlehrer achten darauf, dass Hausaufgaben ausgewogen auf Fächer und Schultage verteilt und unter Berücksichtigung des Stundenplans der Klasse gegeben werden.
  1. Auf dem Schulweg sind über die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hinaus die Regeln einzuhalten, die mit den Klassenlehrern und den Verkehrsbeauftragten der Schule besprochen wurden. Dies gilt insbesondere für das Verhalten an der Berliner Straße und den dortigen Haltestellen.
  2. Fahrräder, Mopeds und Motorräder sind auf den Abstellplätzen des Schulhofes abzustellen. Die Zwischenwege müssen aus Sicherheitsgründen frei bleiben.
  3. Das Abstellen von Fahrrädern auf den Gehwegen der zum Bunsen-Gymnasium führenden Straßen ist nicht gestattet.
  4. Das Fahren mit Fahrrädern oder Motorfahrzeugen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Ausnahmen werden von der Schulleitung genehmigt.
  1. Das Betreten des Schulgeländes oder der Schulgebäude ist ausschließlich den Personen gestattet, die daran ein berechtigtes, im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehendes Interesse haben. Das Betreten kann durch den Schulleiter untersagt werden.
  2. Das Schulgebäude wird etwa 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Die Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn in der Regel in ihren Klassenzimmern auf.
  3. Wenn der Unterricht erst mit einer späteren Stunde beginnt, halten sich Schüler, die früher in der Schule ankommen, in ihrem Klassenzimmer auf. Dies gilt ebenso für die Zeit nach Unterrichtsschluss. In jedem Falle ist das Verhalten so zu gestalten, dass der Unterricht in den anderen Klassen nicht gestört wird.
  4. Ist zehn Minuten nach dem Läuten eine Klasse noch ohne Lehrkraft, so meldet dies der Klassensprecher oder ein Vertreter auf dem Sekretariat.
  5. Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler den Schulbereich nur mit ausdrücklicher Genehmigung der unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen.
  6. Beim Verlassen des Klassenzimmers tragen die Schüler und die letzte unterrichtende Lehrkraft dafür Sorge, dass Abfälle sortiert entsorgt und dass die Stühle geordnet unter die Bänke gestellt werden. Die Fenster werden entsprechend den jahreszeitlichen Erfordernissen geschlossen.
  1. Das Verhalten in den Schulgebäuden ist an deren Zweckbestimmung auszurichten, dem Lehren und Lernen.
  2. Mit den Einrichtungsgegenständen der Schule ist sorgsam umzugehen. Bei Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen können gegen die Verursacher Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Erichtungsgegenstände dürfen nicht ohne Kenntnis des Hausmeisters und nur in Absprache mit der Schulleitung aus einem Raum entfernt werden.
  3. Essen, Trinken und Kaugummi Kauen sind im Unterricht untersagt.
  4. Während der großen Pause halten sich die Schüler der Klassen auf dem Schulhof und im Park auf. Lediglich der Zugang zum und der Aufenthalt im Bistro, im Lichthof des 2.OG sowie in und vor der Schülerbibliothek sind während der ersten großen Pause gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern der Klassen 5-11 während der Pause nicht gestattet (die Schüler der Kursstufe dürfen das Schulgelände verlassen). Die Schüler begeben sich pünktlich nach dem Pausenschluss (erstes Klingeln) in ihre Klassenzimmer bzw. Fachräume.
  5. Bei feuchter Witterung darf der Rasen nicht betreten werden, um das Gelände zu schonen und die Verschmutzung der Schulgebäude zu vermeiden. Im Winter ist das Schneeballwerfen auf dem gesamten Schulgelände wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht gestattet.
  6. Während der kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihrem Klassenzimmer oder begeben sich in die Klassenräume der nächsten Unterrichtsstunde. Ballspielen oder Rennen auf den Fluren ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht gestattet.
  7. Wenn eine Klasse nach einer Stunde ihr Klassenzimmer verlässt, muss es abgeschlossen werden. Die Klassenordner machen die Lehrkraft darauf aufmerksam, dass die Klasse das Klassenzimmer verlässt.
  8. Für den Umgang mit Energie (Heizung, Licht) gelten die vom E-Team (Energie-Team) für die jeweilige Jahreszeit erarbeiteten Verhaltensregeln.
  9. Im Falle von Verletzungen wenden sich die betroffenen Schüler an das Sekretariat oder an den Hausmeister.
  10. Wertgegenstände (z.B. Geld, Handy, elektronische Medien, Ausweise) sind von allen Schülerinnen und Schülern selbst zu sichern. Die Schule kann keinerlei Haftung übernehmen.
  1. Elektronische Unterhaltungsmedien dürfen während der Schulzeit nicht benutzt werden.
  2. Handys müssen ausgeschaltet sein.
  3. Akustische Zeitanzeigen müssen abgestellt sein.
  4. Die Schüler sind verpflichtet, mit den entliehenen Schulbüchern und anderen Lernmitteln äußerst sorgfältig umzugehen. Bei Verlust oder unvertretbarer Verschmutzung bzw. Beschädigung ist Kostenersatz bis zur vollen Höhe des Kaufpreises zu leisten.

Regeln für die Endgerätenutzung

  1. Andauerndes, ununterbrochenes Läuten zeigt an, dass die Schule unverzüglich von Schülern und Lehrern zu verlassen ist.
  2. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule unter Aufsicht der unterrichtenden Lehrkraft geschlossen und ruhig auf dem den jeweiligen Unterrichtsräumen zugewiesenen Fluchtweg. Fenster und Türen sind zu schließen. Schulsachen und persönliche Gegenstände verbleiben im Unterrichtsraum.
  3. Die unterrichtenden Lehrkräfte verlassen als letzte den Unterrichtsraum. Sie haben sich davon überzeugt, dass kein Schüler im Unterrichtsraum zurückbleibt und nehmen das Klassenbuch mit sich.
  4. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich unter Aufsicht ihrer Lehrkräfte an die den Klassen zugewiesenen Sammelplätze. Die Zufahrtswege zur Schule sind freizuhalten. 
  5. Nach Ankunft auf den Sammelplätzen stellen die Lehrkräfte anhand der Klassenbücher die Anwesenheit der Schüler ihrer Klassen und Kurse fest. Die Schulleitung sammelt die Informationen. 
  6. Das Ende der Räumungszeit wird ggf. durch ein langes, andauerndes Läuten bekannt gegeben. Nach diesem Läuten begeben sich die Schüler zurück in ihre Unterrichtsräume.
  1. Aushänge und Anschläge auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden dienen der Kommunikation der am Schulleben Beteiligten. Schulfremden Personen und Organisationen sind sie daher in der Regel nicht gestattet. Ausnahmen können von der Schulleitung zugelassen werden. Ebenso sind Plakataushänge von politischen Parteien und Gruppierungen sowie Aushänge mit spezifischen Interessen oder kommerzieller Werbung nicht statthaft.
  2. Bei schulinternen Aushängen an den zu diesem Zweck freigegebenen Informationsbrettern sind folgende Regelungen einzuhalten:
    • Der Inhalt der Aushänge darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
    • Die Aushänge müssen von demjenigen, der sie zum Aushang bringt, auf dem Sekretariat vorgelegt werden und namentlich abgezeichnet sein.
    • Aushänge sind nur an den dafür vorgesehenen Flächen statthaft. Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung der Schulleitung.
    • Bei Aushängen der SMV sind die Bestimmungen der SMV-Verordnung einzuhalten. Für diese Aushänge sind die gewählten Schülersprecher verantwortlich.
  1. Die Regelungen der Hausordnung gelten entsprechend auch für alle Schülerinnen und Schüler der Kursstufe. Rechte und Pflichten, die für die minderjährigen Schüler von deren Eltern wahrgenommen werden, nehmen volljährige Schülerinnen und Schüler in der Regel selbst wahr. Dazu gehört insbesondere die Verantwortung für die Teilnahme am Unterricht und außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen sowie die ordnungsgemäße Entschuldigung bei Versäumnissen.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe unterschreiben mit dem Eintritt in die Kursstufe auf dem Sekretariat eine Erklärung, dass sie die Regelungen der Hausordnung am Bunsen-Gymnasium zur Kenntnis genommen haben und sich daran halten werden.

Änderungen der Hausordnung werden von der Schulleitung vorgelegt. Die Gesamtlehrerkonferenz gibt zu den vorgelegten Änderungen eine Stellungnahme ab. Die Änderungen treten in Kraft, wenn ihnen die Schulkonferenz zustimmt.